Dr.iur.Bernd Rüßmann, Arno Gutsche und Anke Engelhardt Notar und Rechtsanwälte Bensheim

Führerschein Entzug

Erteilung und Entziehung

Der Führerschein ist im Laufe der Jahrzehnte nicht nur immer teuerer geworden und stellt immer höhere Anforderungen an künftige Fahrzeugführer. Er ist auch immer stärker gefährdet, wenn der Inhaber sich nicht entsprechend den Straßenverkehrsregeln verhält. Eine Vielzahl von Übertretungen kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder auch ein befristetes Fahrverbot kann für den Betroffenen weit reichende Folgen haben - bis zum Verlust des Arbeitsplatzes.

 

 

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich jeder, dem der Führerschein "abgenommen" werden soll, sofort um juristische Unterstützung bemüht. Ein Rechtsanwalt kann nicht nur Akteneinsicht fordern, sondern auch dazubeitragen das Strafmaß - sprich die Dauer der Entziehung des Führerscheins  oder des Fahrverbotes im Sinne des Mandanten zu beeinflussen.

 

 

 

Generell gilt es zwischen

 

  • Fahrverbot und
  • Führerscheinentzug

 

zu unterscheiden.

 

 

 

Mit Fahrverbot (das gilt auch für Mofas!) geahndet werden beispielsweise Vergehen wie grobe Geschwindigkeitsübertretungen, Verstöße gegen den Sicherheitsabstand, gefährliches Überholen und Spurwechsel sowie so genannte qualifizierte Rotlichtverstöße (mehr als 1 sec. Rotlicht) und natürlich Trunkenheitsfahrten mit mehr als 0,5 BAK (Blutakoholkonzentration). Hier können nur in seltenen Fällen Ausnahmen erreicht werden, beispielsweise damit ein Berufskraftfahrer im LKW noch seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Nach dem Fahrverbot erhält man den Führerschein automatisch wieder zurück.

 

 

Ein Führerscheinentzug dauert grundsätzlich länger als sechs Monate. Der Führerschein muß danach neu beantragt werden und es gelten dieselben Vorschriften wie beid er Ersterteilung. War der länger als zwei Jahre entzogen, so muss eine neue (theoretische und praktische) Führerschein Fahrprüfung abgelegt werden.

 

 

Diese wenigen Beispiele zeigen, wie komplex und umfassend dieser Bereich ist. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten und vertreten zu lassen.

 

 

Unsere Kanzlei hat sich auch auf das Führerscheinrecht spezialisiert und wird Ihnen auf Wunsch alle wichtigen Fragen beantworten. Eine generelle Erklärung halten wie an dieser Stelle nicht für sinnvoll, da viele individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen, um Sie seriös zu beraten. Da möchten wir lieber persönlich tun.

 

 

 

Unsere Kanzlei unterstützt Sie unter anderem in folgenden Bereichen rund um den Führerschein:

 

 

  • EU Führerscheinrecht
  • Umstellung des alten Führerscheins
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Trunkenheitsfahrt
  • Drogenfahrt
  • Ausländische Fahrerlaubnis
  • Ersatzführerschein
  • MPU -  medizinisch psychologische Untersuchung
  • Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg)
  • Internationaler Führerschein

 

 

Kontakt:

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Dr.iur. Bernd Rüßmann

Arno Gutsche

Anke Engelhardt

 

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