Dr.iur.Bernd Rüßmann, Arno Gutsche und Anke Engelhardt Notar und Rechtsanwälte Bensheim

Rechtsberatung Grundstücksrecht Bensheim

Klärungsbedarf vor dem Bau

Wenn es darum geht, ein Grundstück zu kaufen, steht das Interesse an der Bebaubarkeit meist an erster Stelle. Somit ist eine der ersten Fragen, die Sie vor dem Kauf stellen solten, die, ob das Objekt der Begierde überhaupt bebaut werden darf. Kann der Verkäufer darüber keine Auskunft geben, so ist die Gemeinde dafür der richtige Ansprechpartner.

 

 

Die Bebaubarkeit ist abhängig von einer planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Beurteilung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Grundstück bebaut werden darf, steht Ihnen unsere Kanzlei mit dem notwendigen Know-How zur Verfügung. Wir sprechen ggf. mit den Architekten und den zuständigen Behörden.

Da mündliche Aussagen immer unverbindlich sind, sorgen wir dafür, dass Sie eine rechtlich verlässliche, schriftliche Stellungnahme erhalten.

 

 

Die nächste Frage ist meist die nach dem möglichen Bauobjekt für dieses Grundstück. In aller Regel dürfen Sie nicht bauen, was Sie wollen und wie Sie wollen. Jede Gemeinde regelt in grundsätzlichen Vorgaben die Anzahl der Geschosse, die maximale Größe der überbauten Fläche und teilweise auch die Dachformen, um nur einige zu nennen. Riskieren Sie nichts und verschaffen Sie sich mit Hilfe unserer Kanzlei vorher Klarheit. Das kann hinterher Ärger und Kosten sparen.

 

 

Als dritte Störgröße sind weitere Rahmenbedigungen zu nennen. Dazu gehören Denkmalschutz und Naturschutz oder auch geplante Bauvorhaben, die den Wert Ihres Grundstückes beeinträchtigen können. Beispiele sind geplante Schnellstraßen, Autobahnen, Industriebetriebe oder gerade aktuell die Planung der ICE -Trasse nahe Lorsch im Kreis Bergstraße. Auch städtebauliche Gründe können die Bebaubarkeit beeinträchtigen.

 

 

Also sichern Sie sich vorher ab und sparen Sie dadurch unter Umständen viel Geld. Unsere Kanzlei berät Sie und vertritt ggf. Ihre Interessen im streitigen Verfahren.

 

 

Einige unserer Schwerpunkte:

 

 

 

 

Kontakt:

Kanzlei

Dr.iur. Bernd Rüßmann

Arno Gutsche

Anke Engelhardt

 

Wilhelmstr. 24

64625 Bensheim

 

Telefon: 06251 8473-0

Telefax: 06251 64893

e-mail: info @ ruessmann-notar-bensheim.de