Dr.iur.Bernd Rüßmann, Arno Gutsche und Anke Engelhardt Notar und Rechtsanwälte Bensheim

Rechtsanwalt Verwaltungsrecht Bensheim

Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat

Deutschland ist ein stark reglementierter Wirtschaftsstandort. Das bedeutet, dass Bürger, Unternehmen und Institutionen auf vielfältige Weise mit dem Staat in Berührung kommen. Fast zwangsläufig ergeben sich aus den exekutiven Rechtsverhältnissen Spannungspunkte, die einer juristischen Klärung bedürfen, insbesondere, wenn  Betroffene in der Ausübung ihrer vermeintlichen Rechte beeinträchtigt werden.

 

Speziell das noch häufig latent vorhande "Gefühl", gegen den Staat nichts erreichen zu können, stellt als falsch heraus, wenn man sich auf die professionelle Unterstützung eines im Verwaltungsrecht erfahrenen Anwalts verlässt.

 

Unter dem Verwaltungsrecht wird das Recht der exekutiven Staatsverwaltung zusammengefasst. Es ist damit ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Der einzelne Bürger wird durch seine Rechtsbeziehungen zum Staat davon betroffen. Darüber hinaus regelt es auch die Funktionsweise der Verwaltungsinstitutionen und ihr Verhältnis zueinander. Das Verwaltungsrecht wird üblicherweise in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht unterteilt. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z.B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht u.a.).

 

Wir betreuen unsere Mandanten in allen Belangen des Verwaltungsrechts, unter anderem in folgenden Bereichen:

 

 

 

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